Kreditmarktzweitgesetz - wir sind dabei

2024-08-20 11:10
Stephan Jender
Die REAL Solution Verwaltungsgesellschaft mbH hat mit heutigem Datum die Erlaubnis der BaFin erhalten, Kreditdienstleistungen gem. § 2 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 KrZwMG erbringen zu dürfen. Diese Erlaubnis ist für die REAL Solution Gruppe ein wichtiger Schritt und bestätigt uns in unserem hohen Qualitätsanspruch an unsere tägliche Arbeit im Forderungsmanagement. Die Erlaubniserteilung ist ein weiteres Element, um unsere führende Markposition als eines der wenigen inhabergeführten und konzernunabhängigen Unternehmen im Forderungsmanagement weiter auszubauen. In Deutschland sind wir damit übrigens eines von nur rund 30 Unternehmen, das einen solchen Antrag gestellt hat. Tanja Bylda, geschäftsführende Gesellschafterin: „Wir freuen uns sehr über die Erteilung der Erlaubnis. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Entwicklung und Expansion unserer Unternehmensgruppe, sichert damit bestehende Arbeitsplätze und die Einstellung neuer Mitarbeiter.“ Stephan Jender, Geschäftsführer, ergänzt: „Mit dieser Erlaubniserteilung können wir jetzt noch besser auf die Bedürfnisse unserer Kunden aus dem Banken und Kreditkartensektor eingehen und stärken unsere Wettbewerbsposition nachhaltig.“

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